Grundvoraussetzung
für eine VPG-Prüfung ist der Nachweis einer bestandenen
Begleithund-Prüfung (BH).
In den drei Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst
wird die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen
gefordert und gefördert. Hier eröffnet sich ihm ein weites
Betätigungsfeld und Aufgaben, die er in unserer für ihn so eng
gewordenen Welt gerne erfüllt. An Hundeführer/in wie an Hund werden
hier hohe Anforderungen gestellt.
Die Ausbildung eines geprüften Schutzhundes erfordert sehr viel
kynologischen Sachverstand, Wissen über tierische Verhaltensweisen,
Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.
Besonders geeignet für diesen Sportzweig sind die Gebrauchshunderassen
(Deutscher Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Malinois, Boxer,
Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart und Bouvier des Flandres).
Geeignet sind aber auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen, sofern sie
über ein festes, ausgeglichenes Wesen sowie über die nötige Physis
verfügen.
Freudigkeit und Exaktheit bei der Arbeit sind die Qualitätsmerkmale einer guten Schutzhundausbildung. Die fachlich kompetente Anleitung eine der Grundbedingungen für eine gut fundierte Ausbildung; Fehler sollen gleich vermieden werden, weil man sie später - wenn überhaupt - nur mühevoll korrigieren kann. Am allerwichtigsten dabei ist es, durch ideen- und abwechslungsreiches Training, das auf die Bedürfnisse des einzelnen Hundes abgestimmt ist, seinen Lernwillen zu fördern und Langeweile gar nicht erst aufkommen zu lassen.
In zweierlei Hinsicht ist der Schutzhundsport
dreigeteilt. In jeder der
drei Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst muss der Hund
zum Bestehen der Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen.
Außerdem gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: VPG I, II und III,
wobei die Anforderungen stetig gesteigert werden.
Abteilung "A" (Fährtenarbeit)
Bei der
Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese)
durch den Einsatz seines Geruchsinns Gegenstände finden und den
erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes
Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der
abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden
Prüfungsstufen (VPG I-III, FH 1 und FH 2).
Die Fährtenhundprüfung (FH 1, FH 2) sind spezielle Prüfungen bei denen
der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Vorraussetzung ist
natürlich auch hier, die bestandene Begleithundprüfung.
Während sich die große Mehrheit der Hundehalter noch einmal wohlig im Bett auf die andere Seite drehen, entfaltet sich frühmorgens im Fährtengelände bereits einiges an Aktivitäten. Es macht besonders viel Spaß, wenn man beobachten kann, mit wie viel Eifer und Konzentration sich auch schon sehr junge Hunde dieser Aufgabe stellen.
Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den Schutzhundesport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren.
Unter
fachlich qualifizierter Anleitung lernt er rasch, dass auf das
Hörzeichen "Such" von ihm erwartet wird, die von seinem Hundeführer/in
gelegte Fährte so weit zu verfolgen, bis er an deren Ende die verdiente
Belohnung erhält.
Nutzt man z. B. den Nahrungstrieb, so gelingt es schnell, die
Verknüpfung "Fährte suchen gleich Futter finden" beim Hund zu
erreichen. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, die verletzte
Ackerkrume strömen Gerüche aus, die der Hund mit seiner feinen Nase
aufnehmen und von dem andersgearteten Duft der Umgebung unterscheiden
kann. Der Fährte lernt der Hund unter einfühlsamer Anleitung zu folgen.
Entsprechend
der verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den
Hund: Zuerst legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab VPG II wird
dies von einer zweiten Person erledigt. Daneben wird die Zeit zwischen
Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert und die Zahl der
Richtungsänderungen und "verlorenen" Gegenständen erhöht.
Abt. "B" (Unterordnung)
Die
Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten
Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum
Begleithund und wird von der VPG-Stufe I bis zur VPG-Stufe III immer
anspruchsvoller.
Zu einer Schutzhundeprüfung gehört der Nachweis der
Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines
Menschen
auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische
Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund.
Im
Training wird vom Hundeführer/in hoher körperlicher Einsatz verlangt,
denn was in der Perfektion so ruhig und leicht erscheint, erfordert im
Übungsstadium außerordentliche Konzentration und Fitness. Die
Übungsstunde variantenreich und voller Bewegung zu gestalten, ist ein
Muss, damit der Hund dauerhaft Freude an der Arbeit hat.
Nur wenn alle seine Sinne gefordert sind und seine Interessen berücksichtigt werden, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg - die korrekte und spielerisch einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unseren Vierbeiner. Getreu dem Goethe Zitat "Dem Hunde, wenn er wohlerzogen......", ist es für jedermann ein Genuss, wenn er einen gut ausgebildeten Hund und seinen Führer/in beim Zeigen der Übungen wie Freifolge, Abrufen, Sich auf einmaliges Hörzeichen: Hinlegen, Bringen eines Gegenstandes, Überwinden von Hürde und Schrägwand und was die Prüfungsordnung sonst noch alles verlangt, beobachten kann.
Abt. "C" (Schutzdienst)
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb des
Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter
extremen Bedingen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren.
Ein gut ausgebildeter Hund und Hundeführer wird in der Öffentlichkeit
nicht negativ auffallen.
Neben dem Einsatz bei der Jagd dient der Hund seit seiner
Haustierwerdung dem Menschen als Beschützer seiner Person oder seines
Eigentums. Sich für das Rudel einzusetzen, lernt der Welpe schon früh
von seiner Mutter. Im Rahmen des Schutzdienstes wird diese ererbte
Anlage genutzt und in ein sportliches Regularium eingebunden.
Ganz entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des
Hundes.
Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind die
Vorbedingungen dafür, dass der Hund den geforderten Kampftrieb und Mut
gepaart mit dem unabdingbaren Gehorsam zeigen kann. Ein Hund,
der nicht in der Hand des Führers steht und dessen Anweisungen keine
Folge leistet, kann die VPG-Prüfung genauso wenig bestehen wie einer,
der im Schutzärmel nicht zufasst.
Für die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes ist in dieser Sparte die sachgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer/in, Übungsleiter und Schutzdiensthelfer ausschlaggebend. Viel Zeit und Mühe muss investiert werden, bis der Hund die in der Prüfungsordnung geforderten Übungen von der sauberen Streife nach dem Helfer bis hin zum abschließenden Transport zum Leistungsrichter zuverlässig ausführt.